Der Gesamtbetriebsrat hat im Laufe seines Bestehens bereits einige Gesamtbetriebsvereinbarungen für die Mitarbeiter abgeschlossen. Diese Vereinbarungen gelten für alle Mitarbeiter der UCI Multiplex GmbH, egal ob in einer UCI Kinowelt ein Betriebsrat besteht oder nicht. Auch müssen die GBVs in jedem Haus für die Mitarbeiter frei zugänglich sein, der Arbeitgeber ist hierzu verpflichtet. Solltest du Mitarbeiter sein, und findest die Vereinbarungen nicht im Aufenthalts-/Pausenraum: Bitte wende dich an deinen lokalen Betriebsrat! Auch die Theaterleitungen sollten Kopien besitzen. Ein Download auf diesen Seiten ist leider nicht möglich. Bei Fragen bitte die Kontakt-Funktion im Menü links benutzen, wir versuchen schnellstmöglich zu antworten. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über die geltenden GBVs.

Diese Gesamtbetriebsvereinbarung regelt das Procedere bei anstehenden Personalgesprächen, z. B. ein sog. "Perspektiv-Gespräch" während der Probezeit bzw. bei befristetem Arbeitsvertrag oder ein "Informationsgespräch", wenn sich Bewerber auf eine interne Stellenausschreibung gemeldet haben. Außerdem erklärt sie den organisatorischen Ablauf dieser Gespräche, u. a. wer die Personalgespräche durchführt oder wie die Gesprächstermine zu vereinbaren sind.

Diese Gesamtbetriebsvereinbarung regelt im Wesentlichen, welche Kleidung die Assistenz der Theaterleitung, Supervisoren und Teamleiter während ihrer Arbeitszeit zu tragen haben. Außerdem werden Details, die die Dienstkleidung betreffen, z. B. die genaue Platzierung des Namenschildes, geklärt.

Diese Gesamtbetriebsvereinbarung regelt das genaue Procedere im Falle einer Stellenausschreibung, z. B. welche Fristen bei der Dauer der Ausschreibung zu beachten sind oder welche Bewerber bei der Auswahl ggf. vorrangig zu berücksichtigen sind. Zudem ist der genaue Inhalt der Stellenausschreibung festgelegt.

In dieser Vereinbarung ist die Einführung (ok, die ist schon passiert) und der Umgang mit dem Zeiterfassungssystem (unserer Stempeluhr) geregelt. Dies umfasst u.a. die Rundung der gestempelten Zeit (immer auf die volle Viertelstunde), die Handhabung der Pause als Schwellenpause (mit einer Toleranz von 3 Minuten am Tag), das Aufhängen von Funkuhren an Stempeluhr und im Aufenthaltsraum. Natürlich werden auch die technischen Spezifikationen, welche Daten erfasst und in die Zentrale übertragen werden, und wer überhaupt Daten einsehen und ändern (und unter welchen Bedingungen) darf, geregelt. Jeder Mitarbeiter hat ein Recht auf ein detailliertes Monatsjournal, um seine Abrechnung kontrollieren zu können.

Die GBV Kamera-Überwachung beschreibt, welche Systeme in welchem Umfang zur Erfassung von Arbeitsbereichen zulässig sind, um Mitarbeiterüberwachung auszuschließen bzw. deutlich einzuschränken. Sie enthält u. a. genaue technische Daten der zu verwendenden Systeme und regelt den genauen Umgang mit Aufzeichnungsgeräten und potentiellen Aufzeichnungen.

Diese Vereinbarung regelt den Einsatz und Umgang mit unserem Kassensystem und den anfallenden Daten. U.a. wird hier geregelt, welches Kassenssystem verwendet wird, wie mit Updates und Funktionserweiterungen umgegangen wird, wer Zugriff auf welche Bereiche des Systems hat und welche Berichte und Auswertungen zulässig sind. Außerdem wird hier verbindlich festgelegt, dass die Verwertung von Daten des Kassensystems für arbeitsrechtliche Schritte nur mit Zustimmung des Betriebsrats erlaubt ist.
In dieser Gesamtbetriebsvereinbarung ist genau festgelegt, dass Alkohol am Arbeitsplatz nicht erlaubt ist und wie in Fällen von alkoholisiertem Erscheinen am Arbeitsplatz vorgegangen wird und welche Maßnahmen in Wiederholungsfällen ggf. zu ergreifen sind. Außerdem regelt sie die Handhabung von potentiellen Fällen von Alkoholismus. Allerdings sind auch Ausnahmen wie z.B. ein Geburtstagssekt erlaubt.
Der für alle Mitarbeiter zum Einsatz kommende Arbeitsvertrag inklusive Stellenbeschreibung ist in dieser Vereinbarung geregelt.

Die GBV Mehrarbeit legt fest, ab wann genau Mehrarbeit für unsere Mitarbeiter vorliegt, welche Fristen und Wahlmöglichkeiten existieren, und regelt das Vergütungsprocedere in diesen Fällen. Sowohl die Abgeltung der Mehrarbeit mit Freizeit als auch mit Bezahlung ist möglich.

Diese Vereinbarung hat nur interne Verwendung, sie regelt die Zusammenarbeit des WAs mit dem Arbeitgeber.

Die  GBV Dienstkleidung Service befasst sich damit, welche Kleidung unsere Service-Mitarbeiter während der Arbeitszeit tragen. Sie beinhaltet ebenso Regelungen die Stückelung und das Aussehen betreffend.

Eigentlich nur der Vollständigkeit halber aufgeführt ist dieses Relikt aus vergangener Zeit. Diese "GBV" gilt nominell nur für Ruhr Park und Hürth Park. Hier ist u.a. die Leistungsprämie von 50 DM für eine Vollzeitkraft und die Anwendung der 2-Jahres-Lohnstufe für den Service bereits nach 1,5 Jahren geregelt.