Gesamtbetriebsvereinbarungen
Der Gesamtbetriebsrat hat im Laufe seines Bestehens bereits einige Gesamtbetriebsvereinbarungen für die Mitarbeiter abgeschlossen. Diese Vereinbarungen gelten für alle Mitarbeiter der UCI Multiplex GmbH, egal ob in einer UCI Kinowelt ein Betriebsrat besteht oder nicht. Auch müssen die GBVs in jedem Haus für die Mitarbeiter frei zugänglich sein, der Arbeitgeber ist hierzu verpflichtet. Solltest du Mitarbeiter sein, und findest die Vereinbarungen nicht im Aufenthalts-/Pausenraum: Bitte wende dich an deinen lokalen Betriebsrat! Auch die Theaterleitungen sollten Kopien besitzen. Ein Download auf diesen Seiten ist leider nicht möglich. Bei Fragen bitte die Kontakt-Funktion im Menü links benutzen, wir versuchen schnellstmöglich zu antworten. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über die geltenden GBVs.
GBV Durchführung von Personalgesprächen
Diese Gesamtbetriebsvereinbarung regelt das Procedere bei anstehenden Personalgesprächen, z. B. ein sog. "Perspektiv-Gespräch" während der Probezeit bzw. bei befristetem Arbeitsvertrag oder ein "Informationsgespräch", wenn sich Bewerber auf eine interne Stellenausschreibung gemeldet haben. Außerdem erklärt sie den organisatorischen Ablauf dieser Gespräche, u. a. wer die Personalgespräche durchführt oder wie die Gesprächstermine zu vereinbaren sind.
GBV Dienstkleidung (TL/Supervision/Teamleitung)
Diese Gesamtbetriebsvereinbarung regelt im Wesentlichen, welche Kleidung die Assistenz der Theaterleitung, Supervisoren und Teamleiter während ihrer Arbeitszeit zu tragen haben. Außerdem werden Details, die die Dienstkleidung betreffen, z. B. die genaue Platzierung des Namenschildes, geklärt.
GBV Stellenausschreibung
Diese Gesamtbetriebsvereinbarung regelt das genaue Procedere im Falle einer Stellenausschreibung, z. B. welche Fristen bei der Dauer der Ausschreibung zu beachten sind oder welche Bewerber bei der Auswahl ggf. vorrangig zu berücksichtigen sind. Zudem ist der genaue Inhalt der Stellenausschreibung festgelegt.
GBV Arbeitszeiterfassungssystem
GBV Kamera-Überwachung
Die GBV Kamera-Überwachung beschreibt, welche Systeme in welchem Umfang zur Erfassung von Arbeitsbereichen zulässig sind, um Mitarbeiterüberwachung auszuschließen bzw. deutlich einzuschränken. Sie enthält u. a. genaue technische Daten der zu verwendenden Systeme und regelt den genauen Umgang mit Aufzeichnungsgeräten und potentiellen Aufzeichnungen.
GBV Kassensystem
GBV Alkoholverbot
GBV Formulararbeitsverträge
GBV Mehrarbeit
Die GBV Mehrarbeit legt fest, ab wann genau Mehrarbeit für unsere Mitarbeiter vorliegt, welche Fristen und Wahlmöglichkeiten existieren, und regelt das Vergütungsprocedere in diesen Fällen. Sowohl die Abgeltung der Mehrarbeit mit Freizeit als auch mit Bezahlung ist möglich.
Wirtschaftsausschuss
GBV Dienstkleidung (Service)
Die GBV Dienstkleidung Service befasst sich damit, welche Kleidung unsere Service-Mitarbeiter während der Arbeitszeit tragen. Sie beinhaltet ebenso Regelungen die Stückelung und das Aussehen betreffend.